Medizinische Sonderabfälle


Inf­ektiöse Abfälle wer­den in speziell dafür ent­wic­kel­ten und geprüften Ein­weg­behältern mit einem Fas­sungs­vermögen von 30 oder 60 Litern direkt am Abf­allent­stehungs­ort gesam­melt. Der Behälter­dec­kel garan­tiert Ihnen einen hygienischen, dich­ten und saube­ren Ver­sch­luss.

Verlässliche Qualität

Unsere Behälter und Dec­kel wurden so kon­zipiert, dass sie im leeren Zus­tand ineinan­der pas­sen und daher auch im gefüllten Zus­tand prob­lem­los stapel­bar sind. Die Spezial­behälter bestehen aus einem hoch­chemikalien­beständigen, umweltf­reund­lichen Kunst­stoff und bieten optimale Sic­her­heits­voraus­set­zungen für das Per­sonal, die Lage­rung, den Tran­sport und die Abf­all­behand­lung.

Die Beseitigung der medizinischen Abfälle er­folgt aus­sch­ließlich in den dafür geneh­mig­ten und zuge­las­senen Hoch­tem­peratur­ver­bren­nungs­anlagen. Neben der Ent­sor­gung von medizinischen Son­derabfällen nimmt teuto–Ent­sor­gung auch Alt­medikamente und Arz­neimit­tel­ver­pac­kungen zurück.

Folgende Abfälle dürfen in die Behälter: Abfälle, die lebende Erreger enthalten, die über den Kontakt mit diesen Abfällen bei Menschen übertragbare Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes auslösen können.

  • gebrauchte medizinische Einwegartikel
  • Spritzen
  • Skalpell
  • Unterlagen
  • Tupfer
  • Verbände, Wund- und Gipsverbände
  • Abfälle aus mikrobiologischen und medizinischen Laboratorien
  • Platten
  • Blutkulturen
  • Uricult
  • Slides
  • mit Körperflüssigkeiten gefüllte Hohlkörper
  • Blutbeutel mit Restmengen
  • Urinbeutel, entleert
  • infektiöse Flüssigkeiten aus Analyseautomaten in geringen Mengen
  • Rückstände aus der Chemotherapie

Eine Liste der Abfälle, die nicht in die Behälter dürfen, finden Sie im Bereich Download. Das zulässige Füllgewicht der Behälter beträgt für den
30 Liter Behälter maximal 11 kg und für den
60 Liter Behälter maximal 22 kg.